Eine Baumfällung sollte immer als letzte Maßnahme in Betracht gezogen werden.
Ist der Baum beispielsweise zu sehr durch Unwetter oder andere Einflüsse beschädigt, unheilbar krank, vielleicht sogar bereits abgestorben oder stellt seine Existenz eine Gefahr für Menschen oder Umwelt dar, so könnte eine Fällung sinnvoll sein.
Da eine Fällung bei nicht sachgemäßer Ausführung erheblichen Schaden an Häusern, Umwelt oder sogar beteiligen Menschen sein kann, ist handwerkliches Geschick und Vorsicht geboten.
Mit Hilfe von Seiklettertechnik kann der Baum von seiner Krone beginnend abgetragen werden, ohne durch eine Hebehilfe den Boden zu beschädigen.
Seilunterstütztes Abtragen ist vor allem da sinnvoll, wo es gilt Gebäude und andere Immobilien, wie z.B. Gewächshäuser und Zäune zu schützen.
Das Fällen eines Baumes ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung kann ganzjährig eingeholt werden, die Ausführung ist gesetzlich jedoch nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erlaubt.

  • Baumfällung von kranken, toten oder gefährlichen Bäumen
  • Abtragung (Rigging) von der Krone ab
  • Schonend für umliegende Gebäude durch Seilklettertechnik
  • Schadfrei für Wiese bei Verzicht von Hebebühne
  • Genehmigung kann das ganze Jahr eingeholt werden
  • Fällungen dürfen nur zwischen Oktober und Februar ausgeführt werden
  • Gefahr in Verzug bildet natürlich eine Ausnahme